Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1. Die folgend wiedergegebenen
 Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteile unse
rer Verträge. Änderungen sind 
nur gültig, wenn sie schriftlich
vereinbart werden. Geschäftsbedingungen von Kunden gel
ten, soweit sie von diesen Bedingungen abweichen, als wi
dersprochen und ausgeschlos
sen.

Auftragsdurchführung

2. Der Auftraggeber gibt die zur
 Ausführung erforderlichen
 betriebs- oder veranstaltungs
spezifischen, technischen oder 
sonstige Angaben und Richtli
nien vor. Der Auftragnehmer 
wird Planungs-, Vorbereitungs- 
und Nachbereitungs- sowie
 Durchführungsaufträge selbst
ständig ausführen – hierbei trägt die Verantwortung für die Aus
führung und den Erfolg der Auftragnehmer.

Zustandekommen des Auftrags und Durchführung

3. Der Abschluss eines Rahmen- 
oder Einzelvertrages für Leis
tungen der RheinGedeck
 GmbH auf werk- oder
 dienstvertraglicher Basis sowie 
Änderungen des Vertrages 
bedürfen der Schriftform. 
Mündliche Nebenabsprachen 
sind unwirksam.

4. Der Auftragnehmer hat die 
ihm übergebenen Aufträge unter 
Beachtung aller gültigen Vorschriften, insbesondere aller 
Bestimmungen über die Sicher
heit und Hygiene, auszuführen.

Weisungsrecht

5. Einweisung, Anleitung und
 Beaufsichtigung seiner Erfül
lungsgehilfen obliegen, auch wenn der Auftrag im Betrieb des
 Auftraggebers durchgeführt wird, ausschließlich dem Auftragnehmer. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftragge
bers, auftragsbezogene, das
 Arbeitsergebnis betreffende 
Ausführungsanweisungen zu erteilen.

Leistungsfortschritt

6. Die Erbringung und der Fortschritt der Dienstleistung werden 
durch den Auftraggeber auf
 einem Regiebericht nach Veranstaltungsende schriftlich bestätigt. Nach schriftlicher Bestäti
gung sind Beanstandungen des 
Entleihers zum geleisteten Stundenvolumen ausgeschlossen, es sei denn, der Verleiher
erkennt diese Beanstandungen
ausdrücklich an. Die Mindestar
beitszeit (Abrechnungszeit) 
beträgt vier Stunden pro Arbeit-nehmer und Tag.

Mitarbeiterübertragung

7. Übernahme von RheinGedeck GmbH Mitarbeitern: Geht der Auftraggeber mit einem Mitarbeiter, der bei der RheinGedeck GmbH unter Vertrag steht, ein Arbeitsverhältnis ein, so erhält die RheinGedeck GmbH ein Vermittlungshonorar von 2.000,00 €, netto. Das Honorar ist fällig bei Beschäftigungsaufnahme des Mitarbeiters beim Kunden.

Preise

8. Alle Preise gelten jeweils pro Stunde und Arbeitnehmer, bei Kilometern pro gefahrene Kilometer. Die Arbeitszeiten werden halbstündig abgerechnet. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste neuesten Datums. Alle vorherigen Preislisten verlieren dadurch ihre Gültigkeit.

Erstmalige Auftragserteilung

9. Für Erstaufträge gelten folgende Zahlungsmodalitäten als vereinbart (Stichtag ist der Zahlungseingang bei der RheinGedeck GmbH):
a) 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung
b) 50 % der Auftragssumme bis 7 Tage nach Veranstaltungsende
Der Auftragnehmer behält sich vor, bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang (siehe Punkt 9 a & b) den Auftrag zu stornieren. Schadensersatzansprüche des Entleihers entstehen dadurch nicht. In diesem Fall kann die RheinGedeck GmbH zudem entstandene Verwaltungskosten aus bereits geleisteten Anzahlungen abgelten und entsprechend berechnen.

Zuschläge

10. An den Tagen: 24.12., 25.12., 26.12 sowie 31.12., 01.01. wird ein Feiertagszuschlag in Höhe von 100 % auf den regulären Stundensatz erhoben.

Fahrt-, Transportkosten

11. Liegt der Einsatzort außerhalb des Stadtgebietes der betreuenden Niederlassung, so hat der Auftraggeber die entstehenden Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel oder PKW) zu tragen. Die Kosten ergeben sich aus den Kosten für das Transportmittel sowie aus der aufgewendeten Zeit der Arbeitnehmer. Sollten Kosten anfallen, so sind diese jeweils im Vorfeld schriftlich zu verabschieden.

Zahlungsbedingungen

12. Rechnungen der RheinGedeck GmbH sind generell 10 Tage nach Rechungsdatum rein netto fällig, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und
Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn der Debitor ist Verbraucher. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Gewährleistung / Haftung

13. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer spätestens bei Veranstaltungsende über Fehloder Schlechtleistungen der Werkerbringung zu unterrichten. Spätere Beanstandungen des Auftraggebers zur Qualität der Leistungen sind nicht möglich. Da es sich um Dienstleistungen handelt, ist Wandlung oder Nachbesserung ausgeschlossen.

14. Für Beauftragungen auf werkvertraglicher Basis haftet die RheinGedeck GmbH ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.

Veränderungen der Anforderungen

15. Veränderungen der Werksanforderungen, die auch eine Veränderung der Arbeitnehmeranzahl (RheinGedeck GmbH) beinhalten, sind nur bis maximal 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Erhöhungen oder Qualifikationsänderungen werden - sofern noch zeitlich durchführbar – versucht, zu realisieren.

16. Stornierungen von ganzen Einsätzen sind bis maximal 4 Wochen vor Einsatzbeginn kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen berechnen wir 100 % des Auftragsvolumens als Stornogebühr.

Zudem behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eventuell schon entstandene Anfahrts- / Abfahrts- / Planungskosten und dadurch entstandenen Zeitaufwand zu berechnen.

17. Eine Reduzierung von Teilkontingenten ist bis maximal 4 Wochen vor Einsatzbeginn kostenfrei möglich. Danach sind bis 14 Tage vor Einsatzbeginn noch Reduzierungen von bis zu 30 Prozent des beauftragten Stundenvolumens kostenfrei möglich.

Anschließend kann eine Reduzierung des Stundenvolumens nicht mehr berücksichtig werden.

Sonstiges

18. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem BGB und dem HGB. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.

Salvatorische Klausel

19. Falls einzelne dieser AGB unwirksam sein sollten oder unwirksam werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 12.09.2022